Bitte beachten Sie, dass seit dem 16.08.2021 eine neue Corona – Verordnung in Kraft ist.
Für unsere Kartbahn heißt dies, dass wieder die 3G Regelung gilt. Einlass nur für Geimpfte, Genesene und Getestete.
Einlass nur für Geimpfte, Genesene und Getestete.
Für Kinder und Jugendliche gilt folgendes (Auszug aus der aktuellen Verordnung des Landes Baden Württemberg)
“Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler der Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule.
Letztere werden regelmäßig zweimal pro Woche in der Schule getestet. Der Nachweis erfolgt hier etwa durch den Schülerausweis, ebenso kann die Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eine Bescheinigung der Schule oder auch ein Schüler-Abo als Nachweis ausreichen.”